Covid-Maßnahmen 2022-23
Stand: 05.09.2022
Zur Zeit befinden wir uns in Szenario 2
- keine flächendeckende PCR-Testung
- Anlassbezogen Antigen-Schnelltests am Schulstandort (bei Auftreten von Verdachtsfällen/COVID-Erkrankungen)
Anordnung standortspezifischer Maßnahmen durch die Schulleitung:
Die Schulleitung kann zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 kurzfristig und unabhängig von der allgemeinen Risikolage begründet folgende standortspezifische Maßnahmen ergreifen:
1. Anordnung des Tragens eines MNS
- Ab dem 2. Fall innerhalb von 3 Tagen wird das Tragen einer FFP2-Schutzmaske bzw. eines MNS (Kinder 0.-8. Schulstufe) für 5 Tage im Klassen-/Gruppenraum empfohlen.
2. Anordnung von Antigentests
- Positiv getestete Kinder in der Volksschule, dürfen die Schule NICHT besuchen, da für sie das durchgehende Tragen einer FFP2-Schutzmaske nicht vorgesehen ist.
- Positiv getestete LuL in der Pflichtschule, dürfen die Schule NICHT besuchen. Asymptomatische LuL arbeiten im Homeoffice.
Für den Fall von angeordneten AG-Testungen an der Schule, sollen die Einverständniserklärung zur Durchführung von Antigentests für das Schuljahr 2022/23 ausgefüllt und unterschrieben bei der Klassenlehrer*in abgegeben werden.
Wenn Erziehungsberechtigte bei unter 14-Jährigen der Testung an der Schule nicht zustimmen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich, sofern von der Schulleitung eine Testung mit Antigentests zeitweilig angeordnet wird. Die Schüler*innen wechseln in diesem Fall in den ortsungebundenen Unterricht, solange die Risikolage eine regelmäßige Testung erforderlich macht. Der Lehrstoff ist selbstständig zu erarbeiten, Hausübungen sind zu erbringen. Wir erstellen KEINE Lernpakete.
Externe Testzertifikate von befugten Stellen werden anerkannt.
Wann muss eine Schülerin/ein Schüler zuhause bleiben?
Bei mindestens einem der folgenden Symptomen: Infekt mit oder ohne Fieber, Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns.
Wenn Ihr Kind getestet werden muss (Verdachtsfall), dann bitte melden Sie dies schon im Voraus der Klassenlehrerin! Danke!
Ihr Kind kann weiterhin die Schule besuchen, wenn es eine plausible Ursache für eines der Symptome gibt.
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Hilfe in herausfordernden Situationen
- Fragen zum Schulbetrieb und Corona:
- Corona-Hotline des Bildungsministeriums: 0800 22 65 95 (Mo-Fr von 8 bis 16 Uhr)
- Bürger/Innenservice des BMBWF: 0800 20 56 76 (Mo-Fr von 9 bis 16 Uhr)
- 24-Stunden-Hotline der Bildungsdirektion Wien: 01 52525 DW 77109
- Psychiatrische Soforthilfe für Wien: (0 bis 24 Uhr): 01 31 330
- Notfallspsychologischer Dienst Österreich (0 bis 24 Uhr): 0699 188 554 00
- Corona-Sorgen-Hotline (8 bis 20 Uhr): 01 4000 53 000
- Rat auf Draht (0 bis 24 Uhr): 147
- Servicetelefon der Kinder- und Jugendhilfe (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr): 01 4000 8011
- Kriseninterventionszentrum (10 bis 17 Uhr): 01 406 95 95